So viel zu sagen, doch kein Plan, wie

Uns erreichte folgender Hilferuf und wir tragen gern dazu bei, ihn bekannt zu machen:

Hi,
eine halbe Million Kinder sind in den 1950er bis 1970er Jahren in den 3000 kirchlichen Erziehungsheimen in Deutschland durch Bischöfe, Pfarrer, Erzieher und andere Mitarbeiter schwerst sexuell missbraucht worden.
500 000 Jungen und Mädchen die fast immer nicht älter als 12 Jahre waren.Spricht man diese Zahl mal in seinem eigenen Kopf aus fühlt sich das schon irgendwie beklemmend an.

Ich war bereits 8 Jahre mit meinem Mann verheiratet als er mir von dem berichtete was ihm im Alter von 9-12 Jahren im Pestalozzistift in Großburgwedel angetan wurde.
Auch mein Mann wurde durch höchste Ordenträger wie den damaligen Landesbischof zu Braunschweig, den damalige Heimleiter der gleichzeitig Heim-Pfarrer war, mehrere Erzieher und auch eine Erzieherin vergewaltigt und auf die abartigsten Art und Weisen sexuell missbraucht die sich jeder von uns nicht einmal vorstellen möchte.
Grausamkeiten die jegliches je in unserer aller Köpfe da gewesene Vorstellungsvermögen sprengen.

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Erklärung Ehemaliger Heimkinder zum Medikamentenmissbrauch

Wie ja sicher alle mitbekommen haben, konnte durch die Forschung von Dr. Sylvia Wagner bewiesen werden, dass Medikamentenversuche an Heimkindern durchgeführt wurden. Die Forschungen von Frau Dr. Wagner sind inzwischen veröffentlicht worden und der VEH hat hierzu eine Erklärung verfasst, die Sie hier lesen können:

Erklärung Ehemaliger Heimkinder zum Medikamentenmissbrauch
Seit mehr als 200 Jahren werden Heimkinder für medizinische und pharmazeutische Versuche missbraucht. Im 18. Jahrhundert wurde das Verfahren der Pockenschutzimpfung entwickelt, an Heimkindern. Seitdem mussten sie immer wieder zur Entwicklung und Prüfung von Impfstoffen und Arzneimitteln herhalten. Sie waren verfügbar, konnten keine Gegenwehr leisten und Eltern, die sie hätten beschützen können, waren nicht vor Ort. Als in den 1950er bis 1970er Jahren Arzneimittel im großen Maßstab erforscht und entwickelt wurden, die BRD galt als „Apotheke der Welt“, mussten wieder Heimkinder für die Prüfung von Substanzen herhalten.

Wir Heimkinder wurden nicht gefragt, aber jetzt antworten wir!
Als Säuglinge konnten wir uns nicht äußern, als Heranwachsende wurden wir nicht gefragt. Wehrten wir uns, die Pillen zu schlucken, wurden wir gezwungen. Auch unsere Eltern wurden nicht gefragt. Dies war gängige Praxis. Dabei gilt bereits seit über hundert Jahren, dass eine Verabreichung von Arzneimitteln ohne Einwilligung den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Im Jahre 1900 gab es zudem erstmals eine Anweisung, dass Versuche am Menschen nur mit einer eindeutigen Zustimmung der betreffenden Person durchgeführt werden durften. Seitdem wurden weitere rechtliche und ethische Vorschriften erlassen, die ebenfalls u. a. eine Zustimmung zu Versuchen forderten. Eine solche Zustimmung hat es von Heimkindern jedoch nie gegeben!

Wir wurden benutzt, allein gelassen, wir waren sogar billiger als Versuchstiere.
Man hat gut an uns verdient. Nachdem die Mittel an uns getestet wurden, mussten wir sie, v. a. Psychopharmaka und triebhemmende Mittel, zum Teil sogar über Jahre schlucken. Meistens wussten wir selbst nicht, was mit uns geschah. Entweder weil wir zu klein waren oder weil wir unwissend gehalten wurden. Äußerten wir doch einmal die Vermutung, dass an uns Medikamente erprobt wurden, schenkte man uns keinen Glauben (s. Abschlussbericht RTH 2010).

Aber jetzt werdet Ihr nicht mehr weghören können! Und heute erklären wir:
Wir haben den Versuchen niemals zugestimmt, wir hätten den Versuchen niemals zugestimmt und wir stimmen den Versuchen auch rückblickend nicht zu! Wir verurteilen die Versuche! Hört auf, Kinder, die keinen Nutzen davon haben, die keine Eltern haben, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, für Eure Zwecke zu missbrauchen! Weder in Deutschland, noch in Europa, noch in „Entwicklungs- oder Schwellenländern“, noch sonstwo! Nie wieder!

Nicht einmal habt Ihr Euch bei uns entschuldigt, uns an Eurem Gewinn beteiligt, uns für das Leid entschädigt. Monate- und jahrelang mussten wir Eure Pillen schlucken. Wie konntet Ihr es wagen?

Wir haben es satt! Kommt uns nicht mit unaufrichtigen Mitleidsbekundungen! Wir verlangen eine ernsthafte, unabhängige Aufarbeitung, eine angemessene Entschädigung unter Beteiligung aller verantwortlichen Institutionen und Organisationen, die Anerkennung der Praktiken als Menschenrechtsverletzungen sowie den Schutz Heranwachsender vor derartigen Praktiken.

Wir werden es nicht mehr zulassen, wir sind hier!

Angemessene Entschädigung für alle Opfer sexueller Gewalt und ehemalige Heimkinder! Jetzt!

Das Bittbuch in der Kapelle Simetsbichl © Ivo Mayr/CORRECTIV

Diese herzzerreißende Bitte, in krakeliger Kinderschrift in einem Bittbuch, hat uns auf eine Idee gebracht: Lasst uns einmal (!) mehr in alle möglichen Kirchen, Dome, Kapellen gehen und in den ausliegenden Bittbüchern das schreiben, was wir von der Kirche verlangen:

Angemessene Entschädigung
für alle Opfer
sexueller Gewalt und ehemalige Heimkinder! Jetzt!

Lasst uns diesen Aufschrei verbreiten – in Deutschland, in Europa, weltweit!

Voccawind – Prügel als Lebenshilfe

Bereits im Januar 1969 erschien der hier dokumentierte und durchaus kritische Beitrag im ZDF. Wer auch immer sagen mag: „Wir haben nichts gewusst“, lügt, verdrängt, schweigt. Bewusst!

Leider ist es uns nicht gelungen, den Filmbeitrag zur Veröffentlichung auf unserer Seite zu bekommen. Aber dank Martin Mitchells Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick haben wir zumindest den Text des Beitrages nebst An- und Abmoderation erhalten.

Mangels Filmmaterial haben wir uns erlaubt, einige Bilder aus Voccawind beizufügen.

Anmoderation Voccawind
Sie erinnern sich, meine Damen und Herren, dass vor kurzem ein junger Mensch im Minenfeld der Zonengrenze fast verblutet wäre. Er war auf der Flucht – auf einer Flucht aus einem Jugendheim in Bayern. Wir fragten uns, wie es dort wohl zugehen müsse, wenn ein Heranwachsender einen so schwerwiegenden Entschluss fasst, sein Leben aufs Spiel zu setzen, um seinen Erziehern zu entkommen.

Prügel als Lebenshilfe
Autor: Klaus Budzinski
Kamera: Rudolf Gigl
Schnitt: Michael Palme
Sendung: 8. Januar 1969, Länge: 11:04

Oberhalb des Dörfchens Voccawind im nördlichen Unterfranken liegt, abgeschieden durch Berg und Wald, knapp 4 Kilometer von der Zonengrenze entfernt, das Jugendheim „Voccawind“. Erbaut wurde das Heim 1948 von der Inneren Mission Bamberg, die es bis heute betreibt.

„Voccawind“ ist ein Heim für Schwererziehbare.
Das schmucke Äußere des Heims täuscht. „Voccawind“ ist ein Heim für Schwererziehbare. Hierher überweisen die Jugendämter im ganzen Bundesgebiet schwierige Fälle – 16 bis 20-jährige, die hier, wie es offiziell heisst, „in normale Lebens- und Arbeitsverhältnisse“ eingegliedert werden sollen; eine Aufgabe, die selten erfüllt wird. Günter Oppermann ist nur einer von vielen Zöglingen, die aus „Voccawind“ weggelaufen sind. Jetzt hat auch ein Erzieher die Anstalt verlassen.

Hans Gawrikow arbeitet heute bei der Stadtmission Nürnberg, weil in „Voccawind“ eine Grundregel verletzt wurde: Nach Vorschrift der Jugendämter und der Inneren Mission dürfen Zöglinge in Heimen nicht geschlagen werden.

Kurz nachdem Gawrikow gekündigt hatte, wurde ein weiterer Arbeitsvertrag gelöst, und zwar der der Heimköchin Ursula Mühlhaus. Auch sie war Zeuge zweier Misshandlungen.

1948 gab es hier nur einen Steinbruch.
Er bot Arbeitsmöglichkeit – damals eine Seltenheit. So baute die Innere Mission hier ein Durchgangslager für streunende Minderjährige. Diese Einöde war nicht dazu angetan, qualifizierte Erzieher anzulocken. Die Mehrzahl hat keine oder keine ausreichende pädagogische Vorbildung aufzuweisen.

Nach den Richtlinien des bayrischen Innenministeriums werden im Heim nur solche Jugendliche aufgenommen, „die für eine Berufsausbildung nicht mehr in Frage kommen“. Statt Berufsausbildung wird in „Voccawind“ das betrieben, was im amtlichen Sprachgebrauch „Arbeitserziehung“ heisst. Das bedeutete 1964 Schwerarbeit im Steinbruch. Heute ist der Steinbruch voll mechanisiert…

Heute verrichten die Jugendlichen Hilfsarbeit in einer Kugellagerfabrik in Ebern und in einem Kunststoffwerk in Coburg – unter Aufsicht eines Erziehers. Der Arbeitslohn wird auf ein Konto des Heims überwiesen. Davon werden zum Teil die Heimkosten bestritten. Auf die Hand bekommt jeder pro Woche 5 Mark Taschengeld und für 3 Mark Tabakwaren. Je nach Leistung wird ihnen eine sogenannte „Arbeitsprämie“ – monatlich um 100 Mark – gutgeschrieben.

Eine gehobene handwerkliche Ausbildung erhalten sie auch hier nicht. „Voccawind“ bleibt ein Sammelbecken für solche Jugendliche, vor denen die Gesellschaft kapituliert. Eine der Folgen: politischer Protest.

Mädchen an der Wand sind erlaubt, Mao nicht. Sicher, Schötz hat an seinen bisherigen Lehr- und Arbeitsstellen versagt; aber ist „Voccawind“ auch dazu da, politische Anschauungen zu wandeln?

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat die Einweisung des Jungen nach „Voccawind“ unter anderem mit folgendem Satz begründet: „Durch die Verlegung des Jugendlichen nach auswärts erhoffen die Eltern in der neuen Umgebung einen Wandel ihres Sohnes in seinen Ansichten, und vor allem soll sein Arbeitswille gestärkt werden.“

Was bei Schötz zweifelhaft gewesen sein mag, ob er nach „Voccawind“ gehörte, muss bei einem anderen entschieden verneint werden: Günter Oppermann. Er, der nach seiner Flucht im Minengürtel der Zonengrenze ein Bein verlor, hatte sich wegen zerrütteter häuslicher Verhältnisse hilfesuchend an das Jugendamt Braunschweig gewandt. Dieses schickte ihn nach „Voccawind“. Dort kam er zusammen mit Straffälligen, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Eine gefährliche Methode: Millieugeschädigte mit straffällig Gewordenen zusammenzulegen.

In „Voccawind“ herrscht ein strenges Regiment.
Wer sich nicht bedingungslos unterordnet, muss damit rechnen, tagelang in eine der 7 Arrestzellen gesperrt zu werden. Oder er wird verprügelt, sogar am Arbeitsplatz. Prügel als Lebenshilfe. Wer sich beschweren will, kommt nicht weit: der Heimleiter nimmt sich das Recht, die Post der Zöglinge zu öffnen.

Leider lehnte es der Verantwortliche bei der Inneren Mission Bamberg, Herr Bonacker, ab, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Er verwies lediglich auf einen Bericht, den die Regierung von Unterfranken angefordert hat. Darin konnte der die Vorwürfe im wesentlichen nicht entkräften. Am Schluss heisst es: „Die Durchsetzungskraft des Erziehers ist deshalb zu einer Kernfrage geworden“.

Am 1. Januar trat an Stelle von Gawrikow ein neuer Erzieher. Wie die Mehrzahl seiner Kollegen wird auch er sich ohne staatliche Anerkennung „durchsetzen“ müssen.

Abmoderation Voccawind
Ist das die Lösung? Bedeutet das nicht Kapitulation? Auch wenn es sich um Schwererziehbare handelt – oder besser gerade dann – muss alles versucht werden, ihnen doch noch zu helfen. Für mich gilt der Satz: Gesellschaft wird danach beurteilt, wie sie sich zu ihren schwächsten Gliedern verhält. Hier haben wir einen schwarzen Fleck gezeigt – er sollte schnellstens weggeputzt werden.

Statt Hilfe – Einlieferung in die Psychiatrie!

Ein verzweifeltes ehemaliges Heimkind wendet sich an Ministerpräsident Söder (Bayern) um Hilfe in ihrem Verfahren zu erbitten.

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Statt einer Antwort (oder gar der erbetenen Hilfe), klingelte die Polizei – mit einer Einweisungsverfügung in die Psychiatrie!

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Wir finden es unverständlich, wie hier auf die Aufforderung, bei der Aufklärung der an ihr begangenen Verbrechen behilflich zu sein (nach immerhin 20 Jahren!) reagiert wird!

Wir haben Namen, Adresse, Telefonnummer in den hier abgebildeten Dokumenten unkenntlich gemacht. Sie sind uns bekannt.

Versuchskaninchen Heimkind

Versuchskaninchen Heimkind
Ein Film von Daniela Schmidt-Langels

Es ist ein Skandal, der lange verschwiegen wurde: Seit Beginn der Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre werden Kinder und Jugendliche in Heimen und Psychiatrien Opfer von Ärzten und Pharmakonzernen: Sie werden mit Medikamenten ruhiggestellt, für medizinische Versuchsreihen missbraucht sowie schmerzhafen und schon damals umstritenen Diagnoseverfahren unterzogen. Bis heute leiden viele von ihnen unter den Folgen.

Heime, Ärzte und Pharmakonzerne
In den Wirtschafswunderjahren wird die glückliche Kleinfamilie zum gesellschaflichen Idealbild. Verhaltensaufällige Kinder sowie Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen dagegen werden of in völlig überfüllte Heime und Psychiatrien abgeschoben, wo sie weitgehend von der Außenwelt abgeschotet und of einer autoritären Erziehung ausgeliefert sind. In vielen Heimen werden Kinder mit Medikamenten vollgepumpt, damit sie ruhiggestellt werden. Doch damit nicht genug: In Zusammenarbeit mit Pharmakonzernen nutzen Ärzte die Situaton in solchen Einrichtungen aus, um auch neue Medikamente und Behandlungsmethoden auszuprobieren – und verstoßen dabei gegen schon damals geltende fachliche und ethische Standards. Nicht wenige der Ärzte sind in die Verbrechen der Natonalsozialisten wie den Mord an körperlich und geistg behinderten Kindern verstrickt gewesen.

Spurensuche mit Opfern
Gemeinsam mit der Tochter und Enkelin von beteiligten Ärzten und drei ehemaligen Heimkindern begibt sich der Film auf Spurensuche. Durch die sehr persönlichen Schilderungen von ihren Qualen und den Folgen der Behandlungsmethoden öfnet der Film immer wieder neue Türen in die Geschichte der Heimerziehung und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und deckt die Verfechtungen zwischen Ärzten und Pharmakonzernen im Nachkriegsdeutschland auf. Historiker und Experten erklären, warum es möglich war, dass Ärzte auch um ihrer Karriere und ihrer fnanziellen Vorteile willen an wehrlosen Opfern forschen konnten.

Eine Produkton der Bildersturm Filmprodukton im Aufrag des SWR.
Versuchskaninchen-Heimkind.pdf

Am 03.02.2020 um 23:30 Uhr, ARD,
Wiederholung 03:25 Uhr, ARD
und am 07.02.2020 um 21:17 Uhr auf Tagesschau 24

Versuchslabor Kinderheim

Ein Abend mit Sylvia Wagner

Jahrzehntelang werden Medikamente an Heimkindern getestet. Heute kämpfen sie mit den Spätfolgen des Missbrauchs.

Pillen, Säfte, Spritzen: Für Heimkinder in den alten Bundesländern jahrzehntelang Alltag. Von den 50er bis in die 70er Jahren wurden sie systematisch für Medikamententests missbraucht. Vor allem beruhigend wirkende Psychopharmaka, triebhemmende Präparate und Substanzen, die heute gegen Demenz eingesetzt werden, mussten die Kinder unter Zwang nehmen. Ohne ein Wort dazu, dass es sich teilweise um Studien noch unerforschter Medikamente handelte. Mit verheerender Wirkung: aus gesunden Kindern werden kranke Erwachsene.

Der Pharmakonzern Merck, der u.a. in Essen große Mengen Arzneimittel für das Franz-Sales-Haus bereitgestellt hat, schiebt bis heute die Verantwortung von sich. Die Geschädigten wurden damals wie heute mit den Folgen allein gelassen. Wie konnte es zu dem organisierten Missbrauch kommen? So kurz nach den Nürnberger Prozessen? Und wer trägt die Verantwortung für die Schäden, die die Kinder erlitten haben?

Wir sprechen mit der Pharmazeutin und Pharmaziehistorikerin Sylvia Wagner. Sie hat 2016 den Skandal öffentlich gemacht, wie tausende Kinder als Versuchskaninchen herhalten mussten.

Sylvia Wagner ist gebürtige Essenerin. Nach dem Pharmaziestudium an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster erfolgt 1995 die Approbation als Apothekerin. Seit ca. 2015 widmet sie sich wissenschaftlich dem Thema der Arzneimittelprüfungen an Heimkindern im Rahmen einer Promotion, die sie 2019 erfolgreich abschließt.

Datum Und Uhrzeit
Do. 23. Januar 2020
19:00 Uhr – 20:30 Uhr MEZ
Veranstaltungsort
Der CORRECTIV Buchladen
Akazienallee 10
45127 Essen
Germany

Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist notwendig!

Bremen: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
20. Wahlperiode

Drs. 20/164
(zu Drs. 20/97)
12.11.19

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. Oktober 2019

„Anträge auf Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz von ehemaligen Heimkindern in Bremen“

Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„In den 50er und 60er Jahren wurden mehrere hunderttausend Kinder in Heime der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und in Psychiatrien eingewiesen, häufig unter heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen oder abwegigen Diagnosen psychischer Einschränkungen. Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute erheblich unter den Beeinträchtigungen, die man ihnen damals zufügte. In vielen der damaligen Heime waren seelische und körperliche Misshandlungen, sexuelle Übergriffe, Zwangsarbeit und umfassende Körperstrafe bis hin zu gynäkologischen Zwangsuntersuchungen an der Tagesordnung. Ein besonders düsteres Kapitel ist die missbräuchliche Erprobung von neuentwickelten Psychopharmaka an Kindern und Jugendlichen, die im Auftrag von Pharmafirmen von Ärzten in einer Reihe von Heimen verabreicht wurden und die schwere gesundheitliche Folgeschäden mit sich brachten.

Heimkinder, die solche besonders schweren Traumatisierungen erleiden mussten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Nachzuweisen ist dafür erstens der Nachweis von konkret erlebten, absichtlich und unrechtmäßig zugefügten Misshandlungen, zweitens eine heute bestehende gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigung, die drittens kausal auf die erlebten Misshandlungen zurückzuführen ist. Zudem muss die kausal bewirkte Beeinträchtigung viertens das Maß einer Schwerbeschädigung (mindestens. 50% Schwerbehinderung) aufweisen, so dass Bedürftigkeit vorliegt.

Eine Reihe von ehemaligen Heimkindern hat im letzten Jahrzehnt bundesweit versucht, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend zu machen. Dabei hat sich nach Informationen des „Vereins ehemaliger Heimkinder e. V.“ (VEH) gezeigt, dass eine entsprechende Nachweisführung häufig sehr schwer ist. Bei solchen Klagen gibt es auch eine „Gegenseite“, die im Erfolgsfall für die Entschädigung aufkommen muss, nämlich die Träger der Heime, in denen damals die Misshandlungen vorgenommen wurden, oder die öffentlich-rechtlichen Stellen, die die Heime staatlicherseits beauftragt hatten. Auch wenn ein geschädigtes ehemaliges Heimkind die Misshandlungen nachweisen kann und Gutachten beibringen kann, die eine noch heute bestehende schwere Beeinträchtigung bescheinigen und diese kausal auf die Misshandlungen zurückführen, ist es nach den Berichten von Betroffenen häufig der Fall, dass die öffentlich-rechtliche Gegenseite Alternativgutachten einbringt, die diese Befunde in Zweifel ziehen oder nur geringere Schäden veranschlagen. Dies sorgt unter anderem dafür, dass Gerichtsverfahren sehr lange dauern. Die Betroffenenverbände berichten von einer ganzen Reihe von Fällen, in denen die anspruchserhebenden ehemaligen Heimkinder aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes verstarben, bevor das Gerichtsverfahren abgeschlossen war. Aus ihrer Sicht drängt sich der Eindruck auf, dass einige Vertreter der öffentlich-rechtlichen Gegenseite durch das Einbringen von Alternativgutachten, durch lange Bedenk- und Reaktionszeiten oder durch das Anrufen der nächsten Instanz absichtlich auf Zeit spielen, um durch den Tod des Anspruchsberechtigten um die bevorstehende Entschädigungsleistung herumzukommen.

Zurzeit gibt es, ausgehend von Aktiven im VEH, bundesweit Bemühungen, genauere Informationen über den Verlauf der Opferentschädigungsverfahren von ehemaligen Heimkindern zu erlangen. Vor diesem Hintergrund zielt die folgende Anfrage darauf ab, die relevanten Informationen über Opferentschädigungsverfahren von ehemaligen Heimkindern, die an Bremer Gerichten anhängig waren oder noch sind, in Erfahrung zu bringen. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine einstellige Anzahl handelt, und bitten deswegen um folgende konkrete Informationen zu den Verfahren.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Anträge auf Opferentschädigung nach dem OEG sind seit dem Jahr 2000 von ehemaligen Heimkindern an Bremer Gerichten gestellt worden?
  2. Wie lange dauerten die Gerichtsverfahren? (Bitte die Zeitdauer für jedes einzelne Verfahren aufführen. Bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren als „bisherige Dauer“. Wenn ein Verfahren bereits in der zweiten Instanz ist, bitten wir um eine entsprechende Ausweisung der Länge des erstinstanzlichen Verfahrens und die sich daran anschließende Länge des zweitinstanzlichen Verfahrens).
  3. Zu welchen Urteilen kamen die Gerichte in den abgeschlossenen Verfahren? (Bitte einzeln aufführen, falls gegeben, erste und zweite Instanz einzeln darstellen)
  4. In wie vielen Fällen strebte die beklagte öffentlich-rechtliche Gegenseite nach einem positiv ergangenen Urteil Revision an? (Bitte einzeln mit Dauer des Verfahrens bis zum positiv ergangenen Urteil aufführen)
  5. Wie viele Gerichtsverfahren endeten vorzeitig durch den Tod der antragstellenden Person? (Bitte einzeln mit Dauer des jeweiligen Verfahrens aufführen, falls gegeben, differenziert nach erster und zweiter Instanz)“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) hat von 2012 bis Ende 2014 die Anlauf- und Beratungsstelle für Heimkinder im Land Bremen (AB-Stelle) eingerichtet. Die AB-Stelle war für alle ehemaligen Heimkinder zuständig, die in Bremen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Sie konnten bei der AB-Stelle einen Antrag auf Entschädigung aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ stellen, auch wenn sie in einem Heim außerhalb Bremens Leid und Unrecht erlitten hatten. Bei der AB-Stelle in Bremen gab es 249 Anträge.

Gleichzeitig ist das AVIB für die Bearbeitung von Anträgen von ehemaligen Heimkindern nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zuständig. Die Antragsvoraussetzung für eine Opferentschädigung nach dem OEG sind wesentlich höher. Außerdem können Anträge nach dem OEG nur dann in Bremen gestellt werden, wenn auch der Tatort einer Gewalttat – in diesem Fall also das Heim – im Land Bremen liegt bzw. lag. Nur zwei der 249 Anträge im Rahmen der AB-Stelle führten auch zu Anträgen nach dem OEG beim AVIB. Zu diesen beiden Anträgen werden im Folgenden weitere Ausführungen gemacht (vgl. Fall 1 und 4).

Das Sozialgericht Bremen (SG Bremen) ist für Klagen nach ablehnenden Bescheiden und nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren nach dem OEG zuständig, wenn die Klägerin oder der Kläger in Bremen wohnt. Das heißt, am SG Bremen werden auch Fälle behandelt, über die zuvor andere Versorgungsverwaltungen in der Sache beschieden hatten. In diesem Zusammenhang sind dem Senat drei Fälle bekannt (vgl. im Folgenden Fall 2,3 und 5).

Einschränkend ist festzustellen, dass Fälle ehemaliger Heimkinder nicht gesondert statistisch erfasst werden. Für die Antworten auf die nachstehenden Fragen musste daher vorwiegend auf das Erinnerungsvermögen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AB-Stelle sowie der Kammervorsitzenden des Sozialgerichts Bremen zurückgegriffen werden, soweit diese Personen noch im Dienst sind. Aufgrund des hohen Aufwands wurde von der Durchsicht der ca. 650 Gerichtsakten aus den Jahren 2000-2019 Abstand genommen. Das Ergebnis dieser Recherche kann daher keine Gewähr für Vollständigkeit beanspruchen.

Darüber hinaus gibt es auch ehemalige Heimkinder, die Anträge nach dem OEG gestellt haben, die aber nicht im Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt, sondern mit anderen Vorkommnissen stehen. Diese Fälle wurden im Folgenden nicht weiter berücksichtigt.

  • Wie viele Anträge auf Opferentschädigung nach dem OEG sind seit dem Jahr 2000 von ehemaligen Heimkindern an Bremer Gerichten gestellt worden?

Die Abfrage bei den Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts Bremen und unter den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim AVIB hat ergeben, dass fünf Fälle bekannt sind. Zur Erläuterung der Antworten zu den Fragen 2 bis 5 sind die bekannten Fälle des Sozialgerichts Bremen nachfolgend aufgeführt:

Fall 1:
Klageeingang am 28.02.2012, Beklagte: Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch das AVIB. Abweisender Gerichtsbescheid vom 18.02.2016. Die Berufung des Klägers wurde mit Urteil vom 29.09.2016 durch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückgewiesen.

Fall 2:
Klageeingang am 27.02.2013, Beklagte: Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch dessen Versorgungsverwaltung. Stattgebendes Urteil vom 11.06.2015. Die Berufung der Beklagten wurde mit Urteil vom 11.05.2017 durch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückgewiesen.

Fall 3:
Klageeingang am 04.10.2013, Beklagte: Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch dessen Versorgungsverwaltung. Das Verfahren ist (erstinstanzlich) noch nicht abgeschlossen.

Fall 4:
Klageeingang am 19.12.2013, Beklagte: Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch das AVIB. Abweisender Gerichtsbescheid vom 30.08.2016.

Fall 5:
Klageeingang am 14.11.2014, Beklagte: Das Land Berlin, vertreten durch dessen Versorgungsverwaltung. Die Klagerücknahme durch den Kläger erfolgte am 19.09.2016.

  • Wie lange dauerten die Gerichtsverfahren? (Bitte die Zeitdauer für jedes einzelne Verfahren aufführen. Bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren als „bisherige Dauer“. Wenn ein Verfahren bereits in der zweiten Instanz ist, bitten wir um eine entsprechende Ausweisung der Länge des erstinstanzlichen Verfahrens und die sich daran anschließende Länge des zweitinstanzlichen Verfahrens).

Abgeschlossene Verfahren:

Erste Instanz:
Fall 1: 4 Jahre
Fall 2: 2 Jahre, 3 Monate
Fall 4: 2 Jahre, 9 Monate

Zweite Instanz:
Fall 1: 7 Monate
Fall 2: 23 Monate

Laufende Verfahren:
Fall 3 dauert bisher sechs Jahre.

  • Zu welchen Urteilen kamen die Gerichte in den abgeschlossenen Verfahren? (Bitte einzeln aufführen, falls gegeben, erste und zweite Instanz einzeln darstellen)

In einem Fall kam es in der ersten und zweiten Instanz zur Klageabweisung (Fall 1), in einem Fall kam es in der ersten und zweiten Instanz zur Klagestattgabe (Fall 2) und in einem Fall in der ersten Instanz zur Klageabweisung (Fall 4).

  • In wie vielen Fällen strebte die beklagte öffentlich-rechtliche Gegenseite nach einem positiv ergangenen Urteil Revision an? (Bitte einzeln mit Dauer des Verfahrens bis zum positiv ergangenen Urteil aufführen)

Eine Revision gegen ein Berufungsurteil ist dem Senat nicht bekannt, in den zwei Fällen mit Zuständigkeit des AVIB gab es bislang keine gerichtlichen Entscheidungen gegen das beklagte Land Bremen, Revisionen wurden daher nicht angestrebt.

  • Wie viele Gerichtsverfahren endeten vorzeitig durch den Tod der antragstellenden Person? (Bitte einzeln mit Dauer des jeweiligen Verfahrens aufführen, falls gegeben, differenziert nach erster und zweiter Instanz)

In den oben angegebenen Fällen endete kein Gerichtsverfahren vorzeitig durch den Tod der antragstellenden Person.