Endlich ist es soweit
Anfang Mai beginnt vor einem Sozialgericht ein Verfahren eines ehemaligen Heimkindes. Es klagt, weil nachweislich ein Arzneimittel an ihm getestet worden ist. Die Klage erfolgt im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Bisher haben Heimkinder keine Entschädigungen für den Einsatz von Arzneimitteln zur Ruhigstellung oder für Arzneimittelversuche erhalten. Dies ist der erste Prozess in diesem Zusammenhang und wir erwarten ihn mit Spannung. Sollte das ehemalige Heimkind mit der Klage Erfolg haben, könnten sich andere ehemalige Heimkinder auf das Urteil berufen und ebenso auf Erfolg hoffen. Zum Schutz der Anonymität werden wir hier allerdings keine konkreten Angaben zu dem ehemaligen Heimkind machen. Wir bitten um Verständnis dafür.
Politische Lösung für alle
Wie Ihr wohl wisst, sind Verfahren im Rahmen des OEG in der Regel sehr belastend und dauern oft mehrere Jahre. Das zehrt an den Kräften und Nerven der Betroffenen. Wenn das Verfahren dann noch negativ ausgeht, kann es die Betroffenen in eine große Verzweiflung stürzen. Solche Verfahren können retraumatisierend wirken und viele Betroffene nehmen den Weg eines Gerichtsprozesses deshalb gar nicht erst auf sich.
Darum halten wir es für notwendig, dass sich die Politik für die Opfer des missbräuchlichen Einsatzes von Arzneimitteln einsetzt und eine unbürokratische Entschädigungspraxis auf den Weg bringt.
Da jedoch in der Regel nichts ohne Druck geschieht, können die Klagen einzelner Betroffener den Weg zu einer solchen Entschädigungspraxis ebnen. Wir haben großen Respekt vor dem Mut des nun klagenden ehemaligen Heimkindes und drücken ihm für den Prozess die Daumen für den individuellen Erfolg. Und wie gesagt hoffen wir, dass dadurch auch anderen Betroffenen ein Weg zu einer Entschädigung geebnet wird.
Wir begleiten für Euch den Prozess und werden darüber berichten.