Ein Mahnmal für die Kinderopfer in Nazi-Deutschland und der BRD

Das hier gezeigte Mächen steht sowohl für die Kinder in Heimfürsorge, die in der Kindereuthanasie ermordet wurden, wie es auch für die besondere Gruppe der Heimkinder,
die als Sinti, Roma oder Jenische ermordet wurden und für jene, die nach 1945 physischer, psychischer und sexueller Gewalt ausgesetzt waren. In der Inschrift wird der Zusammenhang verdeutlicht.

Dieses eindrucksvolle Mahnmal wird demnächst in Bremen seinen Platz finden.

Michael Decker, selbst ehemaliges Heimkind, der während seiner langen Jahre im Heim (u.a. im Franz-Sales-Haus in Essen) Unsägliches erleiden musste, hat dieses Mahnmal mit einem Gutteil der Nachzahlung seiner Opferentschädigungsrente (OEG) erstellen lassen!

Danke, Michael!

Die Recherche ihres Lebens

PHARMAZEUTISCHE VERSUCHE

Sylvia Wagner ist bei Nonnen und in einer Pflegefamilie aufgewachsen. Als erwachsene Pharmazeutin hat sie aufgedeckt, dass Medikamente bis in die Siebzigerjahre an Heimkindern und „milieugeschädigten“ Jugendlichen getestet wurden. Davon betroffen war auch ihr eigener Bruder.

Einen großen Stapel Dokumente hatte sich Sylvia Wagner an jenem Tag aus dem Archiv des Pharmaunternehmens Merck in den Lesesaal kommen lassen. Es würde wieder einige Stunden dauern, sich durch die ohne klare Ordnung abgelegte Korrespondenz der Firma mit Behörden und Instituten aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren zu arbeiten. Bald aber stieß Wagner, selbst Pharmazeutin, auf Unterlagen, in denen es um die Prüfung neuer Medikamente in Heimen, Kliniken oder Psychiatrien an „schwer erziehbaren“ oder als „schwachsinnig“ abgestempelten Kindern und Jugendlichen ging. Seitenlang berichteten die Anstaltsmediziner über die angeblich gute Wirkung der erprobten Medikamente. Die Heranwachsenden seien wesentlich ruhiger oder durch die Sedierung überhaupt erst zugänglich für eine Psychotherapie.
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GEWONNEN! ENDLICH!

Ein Update zum Post vom 30. September 2020

Uns liegt jetzt das Urteil vor, dass der Kläger, Michael Decker, uns freundlicherweise überlassen hat. Wir wollen dies hier öffentlich teilen, denn es ist sozusagen ein Lehrstück deutscher Juristerei, ein Lehrstück auch von der Verkommenheit und Verlogenheit mancher Gutachter:innen. Ein Lehrstück auch dafür dass letzten Endes das Recht (manchmal) doch eine Chance bekommen kann.

Und natürlich wirft es ein geradezu grausames Schlaglicht auf die Verhältnisse in deutschen Heimen (in diesem Falle) der 60er und 70er Jahre.

Das Urteil wird auf Wunsch des Klägers in voller Länge und mit sämtlichen Angaben veröffentlicht. Geschwärzt haben wir lediglich einen Teil des Lebenslaufes des Kläger (NACH der Heimzeit), von dem er nicht will, dass er öffentlich wird, sowie natürlich die Adresse des Klägers.

Zeigen Sie mit der Maus auf das Dokument, so wird am unteren Ende der ersten Seite eine Bearbeitungszeile sichtbar. Sie haben nun die Wahl, sich durch das Dokument Seite für Seite durchzuklicken.

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GEWONNEN! ENDLICH!

Dieser Prozess auf Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wurde gewonnen! Endlich! Nach zehn langen, anstrengenden, nervenzehrenden Jahren.

Allerdings nicht, ohne dass der Prozess von NRW (der Kläger wurde Jahre lang im Franz Sales Haus in Essen schrecklich misshandelt) nach Bremen verlegt wurde, wo der Kläger heute lebt.

Franz Sales Haus

Die lange Zeit zur Urteilsfindung ist in erster Linie dem LWL anzulasten, der immer und immer wieder bestritt, dass der Kläger traumatisiert war, einzelne Aussagen wieder und wieder angefochten hat und nicht bereit war, den Grad der Beschädigung von 50% (!) anzuerkennen.

Wir freuen uns unglaublich mit und für den Kläger, der uns im übrigen bat, allen potentiellen Kläger*innen Mut zu machen:

„Gebt nicht auf !“